BGH Schwere Vergewaltigung mit Waffendrohung kann Schmerzensgeld i. H. v. 30.000,00 Euro rechtfertigen – richtige Verzinsung ergibt sich nicht aus zivilrechtlichen Vorschriften, sondern § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB (Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit)
BGH Opferschutz – ein für Sicherungsverwahrung relevanter „Hang“ im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB kann auch bei einem Ersttäter und erheblichen delinquenzfreien Zeiträumen zwischen Sexualstraftaten an Kindern vorliegen
BGH Ein Wechsel der Zuständigkeit durch Verfahrensabgabe gemäß § 42 Abs. 3 JGG setzt die vollständige Eröffnung des Hauptverfahrens voraus – Teilzulassung von Anklagen genügt nicht
BGH Bei unbekanntem gewöhnlichen Aufenthalt eines zunächst bekannt verzogenen Jugendlichen ist das Ausgangsgericht zuständig, § 84 Abs. 1 JGG
BGH Noch einmal: Kein Anwaltswechsel – die Beistandsbestellung für die Nebenklage wirkt bis zur Verfahrensbeendigung und damit in die Revision fort
VIDEO USA: Resozialisierung im Edel-Restaurant – seit 12 Jahren arbeitet das „Edwins“ in Ohio mit Haftentlassenen (daserste.de)