Sachsen – Opferschützer tauschen sich aus, die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung würdigt den großen Einsatz Ehrenamtlicher
BGH: Zahlungsausspruch des Adhäsionsklägers bedarf zu seiner Vollstreckbarkeit dessen eindeutiger Bezeichnung in Urteilsformel oder -rubrum, § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO – Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.9.2025 – 2 StR 363/25