BGH Anschlusserklärung der Nebenklägerin mit Schriftsatz per Telefax und Post bei der Polizei-behörde genügt nicht, auch wenn Akten an Staatsanwaltschaft und Landgericht weitergeleitet wurden, § 32d Satz 2 StPO – ABER: Heilung durch Revisionsverwerfungsantrag ist möglich – Beschluss des 3. Strafsenats vom 28.10.2025 – 3 StR 420/25
BGH: Bei Beweissituation „Eins gegen Eins“ nach einer Vergewaltigung sind Beurteilungen von Widersprüchen zum polizeilichen Protokoll sorgfältig aufzuarbeiten und darzustellen – Beschluss des 2. Strafsenats vom 18.9.2025 – 2 StR 96/25