BGH: Kein Anspruch der Nebenklägerin auf „vollumfängliche Akteneinsicht“ – Einsichtsrecht folgt im Umfang dem Sachverhalt, für den sie persönlich revisionsberechtigt ist, Interessen der Angeklagten schützt insofern § 406e Abs 2. S. 1 StPO – Beschluss des 3. Strafsenats vom 03.03.2026 – Az. StB 8/26
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2026/StB___8-26.pdf?
BGH: Entgegennahme der Schlussanträge und des letzten Wortes des Angeklagten, ohne zuvor die Öffentlichkeit bei vorheriger teilweiser nichtöffentlicher Verhandlung auszuschließen, ist als Verstoß gegen § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG relativer Revisionsgrund, § 337 StPO – Beschluss des 2. Strafsenats vom 27.01.2026 – Az. 2 StR 644/25
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2025/2_StR_644-25.pdf?