Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Auch Strafgerichte sind an § 308 Abs. ZPO gebunden – keine Verzinsung des Schmerzensgeldanspruchs, wenn das Tatopfer im Adhäsionsantrag keine Zinsen beansprucht hat