Hessen erlaubt sichtbare Tattoos bei JVA-Personal – wenn die Gefängnisleitung zustimmt (hessenschau.de)
JVA-Bedienstete in Hessen dürfen künftig zeigen, was sie haben: Das Verbot, Tätowierungen an Beinen und Armen offen zu tragen, sei “nicht mehr zeitgemäß”, entschied das Justizministerium. Ausnahmen soll es dennoch geben.