Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Es gibt keinen Grund, Therapie vorzuenthalten: Die Tatsache, dass ein Opfer 200-fachen sexuellen Missbrauchs eine Therapie zur Linderung tatverursachter seelischer Schmerzen und Leiden durchgeführt hätte, spräche nicht gegen die Glaubhaftigkeit seiner Angaben – Beschluss des 5. Strafsenats vom 9.9.2025 – 5 StR 394/25