Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Zur Erfüllung des § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO bedarf es der (nochmaligen) Gewährung des letzten Wortes, auch wenn das Gericht im Vorgang keine Wiedereröffnung der Verhandlung erblickt – Beschluss des 2. Strafsenats vom 25.8.2025 – 2 StR 90/25