
Die politische Debatte um eine bessere Prävention von Attentaten und Gewaltdelikten wird aktuell intensiv geführt. Schnell liegt der Fokus auf der Frage, ob die Täter*innen psychisch erkrankt sind. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hält die derzeit diskutierten Ideen für nicht im Einklang mit grund- und menschenrechtlichen Vorgaben und darüber hinaus auch nicht für zielführend.