BGH Anschlusserklärung der Nebenklägerin mit Schriftsatz per Telefax und Post bei der Polizei-behörde genügt nicht, auch wenn Akten an Staatsanwaltschaft und Landgericht weitergeleitet wurden, § 32d Satz 2 StPO – ABER: Heilung durch Revisionsverwerfungsantrag ist möglich – Beschluss des 3. Strafsenats vom 28.10.2025 – 3 StR 420/25