
Ein Ausbruch aus dem Gefängnis wird in Belgien künftig strafbar. Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) hat dies in einem Gesetzentwurf festgehalten, den die Abgeordnetenkammer nun gebilligt hat. Wer aus dem Gefängnis flieht, riskiert künftig eine Haftstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren. Dieselbe Strafe gilt auch für Personen, die ihre elektronische Fußfessel manipulieren. Zudem werden Mittel für Drogentests in Gefängnissen bereitgestellt.