Gericht sieht „Mauer des Schweigens“ nach Misshandlungsvorwürfen einer Insassin in der JVA München-Stadelheim: Unschuldsvermutung führt zu Freisprüchen (br.de)
Zwei Mitarbeiter der JVA Stadelheim waren angeklagt, eine Gefangene in einem besonders gesicherten Haftraum misshandelt zu haben. Der Richter nahm eine „Mauer des Schweigens“ wahr – sah die Vorwürfe aber als nicht erwiesen an.