
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat Anfang März beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.04.2026 zu kürzen. Diese Entscheidung wirft grundlegende Fragen zur Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung auf. Der Paritätische Gesamtverband und die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. als überregionale Mitgliedsorganisation des Paritätischen nehmen diesen Beschluss zum Anlass für eine gemeinsame fachliche Bewertung der Auswirkungen auf Versorgungsqualität und Patient*innenzugang.