Kein Vertrauensschutz in Ausnahmegenehmigung über Ländergrenzen hinweg: Häftling darf 900 (!) kg Lebensmittel nicht aus der U-Haft Hamburg in die JVA Bremen mitnehmen (lto.de)
In der U-Haft in Hamburg hortete ein Häftling 900 kg Lebensmittel. Er kam in die JVA Bremen. Die darf ihm verbieten, alles mitzunehmen, so das OLG.