BGH: Auch bei zunächst widersprüchlichen Aussagen in „Eins gegen Eins“-Beweissituation nach einem erpresserischen Menschenraub ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die Aussagen des Opfers zu widerlegen – Urteil des 5. Strafsenats vom 09.09.2026 – Az. 5 StR 65/26