
Einstimmig hat der Bundestag das “Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen” beschlossen. Damit wird die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestärkt. Die Arbeit von Aufarbeitungskommission und Betroffenenrat wird langfristig gesichert.