BGH: Nicht bezifferter und auch nicht mit sonstigem Hinweis auf Größenordnung oder Mindestbetrag versehener Schmerzensgeld-Antrag der Hinterbliebenen nach Tötungsdelikt genügt nicht den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO – Beschluss des 3. Strafsenats vom 28. April 2026 – Az. 3 StR 91/26
BGH: Bleibt das Gericht hinter einem auf die Zahlung eines angemessenen, mindestens 3.000 € betragenden Schmerzensgeldes gerichteten Antrags zurück, ist das teilweise Absehen von der Ent-scheidung nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO zu tenorieren – Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. April 2026 – Az. 3 StR 40/26
BGH: Zur erhöhten Darlegungserfordernis in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation – Beschluss des 1. Strafsenats vom 13. April 2026 – Az. 1 StR 52/26
Leitung (m/w/d) für das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung – Köln – DBH-Fachverband e.V.
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