
Die BAGFW steht der geplanten Öffnung für weitere Behandlungsorte bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen kritisch gegenüber, räumt aber die verfassungsrechtlich gebotene Notwendigkeit einer Neuregelung ein. Sie fordert dabei strenge Vorgaben, eine konsequente Ausrichtung auf die Vermeidung von ärztlichen Zwangsbehandlungen sowie klare Begriffsdefinitionen. Es wird betont, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellen und strikt auf Ausnahmesituationen beschränkt bleiben müssen.