
Das Strafgericht in Brügge hat die Verfolgung gegen einen verdächtigen Menschenschmuggler aus Eritrea für unzulässig erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert. Der Mann kommt nun frei. Grund: Er konnte dreimal nicht aus der Haftanstalt Haren in Brüssel zum Gericht nach Brügge gebracht werden.