Berliner Presseberichterstattung zu fehlenden Abschiebehaftplätzen und nicht „gerichtsfesten“ „Notlösungen“ in der Tegeler Sicherungsverwahrung: „Clan-Mitglied (21) wird nicht abgeschoben, weil Knast fehlt“ (bz-berlin.de)
Ein Spross des Barbakh-Clans darf nicht abgeschoben werden – weil in der Hauptstadt geeignete Abschiebehaftplätze fehlen.