Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO verpflichtet das Tatgericht zur Sachverständigeneinvernahme, Angeklagter kann mit Revision auch belastende Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB verfolgen