Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

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BGH: Auch Strafgerichte sind an § 308 Abs. ZPO gebunden – keine Verzinsung des Schmerzensgeldanspruchs, wenn das Tatopfer im Adhäsionsantrag keine Zinsen beansprucht hat