Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Außerhalb der Hauptverhandlung nur per „beA“ eigereichter Adhäsionsantrag ist gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO verspätet, wenn er erst nach Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft zu den Akten genommen wird