Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Bei Aussagekonstellation „Eins gegen Eins“ muss bei der Zeugeneinvernahme Rücksicht auf Besonderheiten in der Biographie der Nebenklägerin und „Auffälligkeiten in der Vernehmung“ genommen werden