Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH Bei schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bedarf Anwendung von § 46a StGB gerade des Nachweises der „friedensstiftenden Wirkung“ des Ausgleichs – teilweise Ratenzahlung genügt nicht