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Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug
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BGH Bei unbekanntem gewöhnlichen Aufenthalt eines zunächst bekannt verzogenen Jugendlichen ist das Ausgangsgericht zuständig, § 84 Abs. 1 JGG
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April 14, 2025
Justiz