BGH: Bei weitgehend gefestigter dissozialer Persönlichkeitsstruktur bedarf es für Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 106 Abs. 1 JGG gewichtiger Argumente, dass der Angeklagte noch formbar ist – Urteil des 2. Strafsenats vom 2.7.2025 – 2 StR 597/24