Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Bei zugleich mit der Revision gegen das LG-Urteil eingelegte Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Adhäsionsverfahren ist das Oberlandesgericht zuständig, § 68 Abs. 1 Satz 5 , § 66. Abs. 3 GKG