Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Bestellung des anwaltlichen Beistands für Nebenkläger wirkt bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens und damit auch die Revisionsinstanz fort (§ 143a Abs. 2 StPO analog)