Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte ist bei der Verhängung und Bemessung von jugendgerichtlichen Sanktionen generell unzulässig – Beschluss des 3. Strafsenats vom 9.7.2025 – 3 StR 216/25