Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Die einmalige formrichtige Anordnung audiovisueller Vernehmung der Nebenklägerin nach § 247a Abs. 1 S.1 StPO entfaltet auch für nachfolgende „Videovernehmungen“ Wirkung, selbst wenn die Zeugin zwischenzeitlich „entlassen“ wurde