Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Jugendgerichtshilfe ist gem. §§ 38, 50 JGG vom Hauptverhandlungstermin zu unterrichten, auch wenn der Angeklagte dann bereits Erwachsener ist – Beschluss des 1. Strafsenats vom 10.7.2025 – 1 StR 254/25