BGH Erhebung der allgemeinen Sachrüge kann ausnahmsweise für zulässige Nebenklagerevision ausreichen, wenn aufgrund der Prozesslage die konkrete Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers zweifelsfrei feststeht – Urteil des 1. Strafsenats vom 13.8.2025 – 1 StR 9/25