Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

BGH: Hat keiner der Adhäsionskläger neben Schmerzensgeld und Beerdigungskosten die Zahlung eines Hinterbliebenengeldes geltend gemacht, kann es auch nicht zugesprochen werden, § 308 Abs. 1 ZPO – Beschluss des 4. Strafsenats vom 8.10.2025 – 4 StR 369/25