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Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug
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BGH: Jugendstrafe ist zu verhängen, wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann, JGG § 17 Abs. 2 Alt. 2
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Juli 1, 2024
Justiz
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Restorative thinking