BGH: Kritik an ausdrücklichem Verzicht auf Strafschärfung bei Entstellung des Vergewaltigungsopfers durch Schnitte im Gesicht: Verkennung der Istanbul-Konvention und der Zweckbestimmung des Gewaltschutzgesetzes – Beschluss des 6. Strafsenats vom 03.03.2026 – Az. 6 StR 615/25