Zum Inhalt wechseln
Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug
Edition Seehaus [Plus]
Home
News-Archiv
Veranstaltungskalender
Über uns
Kontakt
Menü
Home
News-Archiv
Veranstaltungskalender
Über uns
Kontakt
Suche
Suche
Close this search box.
alle Artikel
BGH: Nichtberücksichtigung straffreien Vorlebens des Täters ist auch bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zwingender Revisionsgrund, § 267 Abs. 3 S.1 StPO
Prev
voriger Artikel
nächster Artikel
Nächster
April 29, 2024
Justiz
,
Opferhilfe