Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug

Edition Seehaus [Plus]

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BGH: Nichtberücksichtigung straffreien Vorlebens des Täters ist auch bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zwingender Revisionsgrund, § 267 Abs. 3 S.1 StPO