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Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug
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BGH: Bei mehreren Geschädigten erfordert eine Strafrahmenverschiebung nach § 46a StPO, dass hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt ist und die Leistungen des Täters objektiv unrechtsausgleichend sind
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Juli 28, 2025
Justiz
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Opferhilfe