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Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug
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BGH: Strafrahmenverschiebung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach §§46 a Nr. 1, 49 StGB erfordert einen kommunikativen Austausch, der nicht “fast ausschließlich auf Bemühungen der Verteidiger” beruht
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September 17, 2024
Opferhilfe
,
Restorative thinking