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Resozialisierung • Opferhilfe • Restorative Justice • Alternativen im Strafvollzug
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BGH: Zur Erfüllung des § 258 Abs. 2 Halbsatz 2 StPO bedarf es der (nochmaligen) Gewährung des letzten Wortes, auch wenn das Gericht im Vorgang keine Wiedereröffnung der Verhandlung erblickt – Beschluss des 2. Strafsenats vom 25.8.2025 – 2 StR 90/25
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