BGH: Zurückweisung von drei nacheinander gestellten Beweisanträgen, die kindliches Missbrauchsopfer unglaubwürdig erscheinen lassen sollen („Aufdeckungsarbeit“), wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache verstößt nicht gegen § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO – Beschluss des 4. Strafsenats vom 1.7.2025 – 4 StR 572/24