BGH Noch einmal: Kein Anwaltswechsel – die Beistandsbestellung für die Nebenklage wirkt bis zur Verfahrensbeendigung und damit in die Revision fort
Vorzeige-Gefängnis für Modulbauweise: Französischer Minister besucht JVA Meppen, um sich für 15.000 neue Haftplätze zu orientieren (ndr.de)
VIDEO von Referat Y (Jo Tein): Wie gelingt Resozialisierung ? Interview mit Maren Michels über freie Straffälligenhilfe und NGO-Beteiligung in Strafvollzug und Bewährungshilfe
„Sie können das (Geld) mitnehmen!“ – Bizarrer anwaltlicher TOA-Versuch nach brutalem Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin(taz.de)
„Diskussionsbeitrag“: Haft statt Abschiebung – Ausländer im Gefängnis kosten Steuerzahler Millionen (bild.de)
Zweifel an erfolgreicher Resozialisierung des Salafisten-Predigers: Ex-Terrorhelfer Sven Lau predigt wieder (n-tv.de)
BGH: Zu den Voraussetzungen eines strafmindernden Täter-Opfer-Ausgleich bei besonders schwerer Vergewaltigung und „sehr begrenzten Einkommensverhältnissen und kognitiven Möglichkeiten“, § 46a Nr. 1, Var. 3 StGB
BGH: Frühere Gewalttätigkeiten und eine bestehende Neigung zur Gewaltanwendung dürfen bei Gutachten über die Schuldfähigkeit (§§ 20, 21, 63, 64, 66, 66a, 66b StGB) und Gefährlichkeit durchaus berücksichtigt werden – kein „Verwertungsverbot“ bei nicht störungsbedingtem „Vorverhalten“, § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG analog