BGH: Auch bei einem Anerkenntnis des Täters hat das Tatgericht im Adhäsionsverfahren die prozessualen Voraussetzungen einer Feststellungsklage und insbesondere das Feststellungsinteresse zu prüfen
BGH: Für Vollstreckbarkeit des Adhäsionsanspruchs muss Neben- bzw. Adhäsionskläger in Urteilsformel oder -rubrum eindeutig bezeichnet sein, § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
ITALIEN Ist ein Restorative Justice in einem Mordfall möglich? Was passiert, wenn der Täter die Verantwortungsübernahme ablehnt? (notizie.it)
Seehaus-Akademie veröffentlicht neues Programm 2025/2026 – Lernen, was Leben fördert
https://seehaus-ev.de/wp-content/uploads/2025/06/Seehaus-Akademie-Broschuere-A5-25-WEB.pdf