BGH: Auch bei „erheblicher Strafmilderung“ nach Anerkenntnis von 35.000,00 Euro Schmerzensgeld nach schwerer Vergewaltigung ist TOA-Prüfung erforderlich, StGB § 46a Nr. 1
BGH: Revision nur für durch gerichtlichen Beschluss zugelassenen Nebenkläger oder korrekte „Anschlusserklärung“, StPO §§ 395 f.
BGH: Befangenheit durch „feministisch“-opferschützende Äußerungen der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft
BGH: Zur Beweiswürdigung bei „Aussage gegen Schweigen“, wenn die einzige Belastungszeugin ihre Vorwürfe teilweise nicht mehr aufrechterhält oder erheblich erweitert („Pseudoerinnerungen“)
BGH: Zum Nebeneinander von Schmerzensgeld und Feststellungsanspruch für Folgeschäden des Nebenklägers bei Körperverletzungsdelikten, StPO § 406 Abs. 1 Satz 3
BGH: Beteiligungsrechte der Nebenklage im sog. „Selbstleseverfahren“ und deren Revisionsrelevanz – StPO §§ 249 Abs. 2, 261
BGH: Zum Nachprüfungserfordernis der rechtlichen Wirksamkeit einstweiliger Gewaltschutzanordnungen bei Verstoß gegen das GewaltSchG
Opferschutz in Niedersachsen: Mehr als 100 Menschen wendeten sich 2023 an dem Landesbeauftragten (sz)
Studie zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in den Diözesen Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz setzt auf „Restorative Justice“ zwischen Opfern, Tätern und Gemeinden
BGH: Adhäsionsverfahren nach Geiselnahme – saubere Feststellung des Schadensersatzes auch dann erforderlich, wenn Schmerzensgeld durch Anerkenntnis festgesetzt wurde