BGH: Beiordnung des Rechtsanwalts wirkt für Nebenkläger auch im Revisionsverfahren fort – Rechtzeitigkeit etwaiger Anträge von Nebenklagevertretung sind beachtlich
SCHWEIZ ESC: Basel lanciert 24-Stunden-Hotline für Opferschutz – Sorge wegen Übergriffen bei Großparty (bazonline.ch)
BGH: Und wieder – Teileinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO führt für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung der Belastungsaussagen bei Aussagesituation “Eins gegen Eins” zu Zweifeln an Opferangaben
Weisser Ring: „Ein Wust von Anträgen“ – Opfer von Straftaten sind mit Bürokratie überfordert (swr.de)
Restorative Justice: Wieso in der JVA Bielefeld-Brackwede Opfer auf Täter treffen – und wie das beiden hilft (rnd.de)
BGH: Bestellung des anwaltlichen Beistands für Nebenkläger wirkt bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens und damit auch die Revisionsinstanz fort (§ 143a Abs. 2 StPO analog)
BGH: Adhäsionsantrag hat inhaltlich den Anforderungen an eine Zivilklage zu entsprechen, pauschale Verweisungen „auf die Anklageschrift“ genügen nicht (§ 253 ZPO, § 404 I S. 2 StPO)
Vielfältige Herausforderungen: Reform des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Entlohnung von Strafgefangenen wird starken Veränderungsdruck auslösen
Bundessozialgericht berichtet für 2024 von deutlich zu wenig Fachanwälten für Beiordnungen im Sozialrecht – Trend wird anhalten (lto.de)