Zehn Jahre Sicherheitsmanagement: Berliner Bewährungshilfe stärkt Opferschutz und Resozialisierung (berlin.de)
BGH: Ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld gemäß § 844 Abs. 3 Satz 1 BGB erfordert einen gelebten sozialen Kontakt, der einen kompensationsfähigen eigenen Gefühlsschaden begründen kann – bei Getrenntleben muss das geprüft werden – Beschluss des 4. Strafsenats vom 21. April 2026 – Az. 4 StR 147/25
BGH: Einmal erklärte Revisionsrücknahme der Nebenklage macht auch innerhalb offener Frist unverzügliche erneute Revisionseinlegung unzulässig – Beschluss des 4. Strafsenats vom 20. Mai 2026 – Az. 4 StR 640/25
SCHWEIZ Nach obsiegendem EGMR-Urteil kein Schlussstrich: Nicole Dill fordert verbesserten, konsequenten Opferschutz (beobachter.ch)
BGH: Zur korrekten Formulierung der Adhäsionsentscheidungen nach einer Vergewaltigung: Kosten der vorgerichtlichen Nebenklagevertretung werden nicht allein durch Kostennote nachgewiesen – Beschluss des 2. Strafsenats vom 11. März 2026 – Az. 2 StR 738/25
BGH: Bleibt das Gericht hinter einem auf die Zahlung eines angemessenen, mindestens 3.000 € betragenden Schmerzensgeldes gerichteten Antrags zurück, ist das teilweise Absehen von der Ent-scheidung nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO zu tenorieren – Beschluss des 3. Strafsenats vom 15. April 2026 – Az. 3 StR 40/26
BGH: Zur erhöhten Darlegungserfordernis in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation – Beschluss des 1. Strafsenats vom 13. April 2026 – Az. 1 StR 52/26
TOP EVENT 1 BERLIN: Fachtagung: Trauma-informierte Praxis im interdisziplinären Kontext mit Prof. Dr. Selin Arikoglu an der KHSB
„True Criminology“-Podcasterin Gina Rosa Wollinger erklärt: Bei Sexualkriminalität kann Täter-Opfer-Ausgleich helfen (freitag.de PLUS-Angebot)
BGH: Zur Beweiswürdigung bei Vergewaltigung nach gemeinsamen „Clubbesuch“, „Blackout“ und „erzwungener Einvernehmlichkeit“– Urteil des 2. Strafsenats vom 11.02.2026 – Az. 2 StR 401/25