BGH: Kein Anspruch der Nebenkläger, bei erfolgter Verurteilung wegen Mordes Vorliegen eines weiteren Mordmerkmals durch Revision bestätigen zu lassen, §§ 349 Abs. 1, 400 Abs. 1 StPO
Beschluss des 4. Strafsenats vom 26.3.2025 – 4 StR 509/24 –
Beschluss des 4. Strafsenats vom 26.3.2025 – 4 StR 509/24 –