BGH zu beA: Revision muss auch im beA von dem einreichenden Rechtsanwalt elektronisch signiert sein, der das Verfahren auch wirklich führt
Sachsen-Anhalt als Vorreiter für TOA seit 1994: 2023 höhere Zahlen beim Täter-Opfer-Ausgleich (Zeit/dpa)
CDU/CSU legt Gesetzentwurf “für Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen” vor: erste Lesung im Bundestag
Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen Praxis – neue Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte über die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Zeugenstand
BGH: Auch bei “erheblicher Strafmilderung” nach Anerkenntnis von 35.000,00 Euro Schmerzensgeld nach schwerer Vergewaltigung ist TOA-Prüfung erforderlich, StGB § 46a Nr. 1
BGH: Revision nur für durch gerichtlichen Beschluss zugelassenen Nebenkläger oder korrekte “Anschlusserklärung”, StPO §§ 395 f.
BGH: Befangenheit durch “feministisch”-opferschützende Äußerungen der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft