MAKRIM – Noch bis zum 30. Juni 2025 läuft das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum (makrim.de)
BGH: Fehlende Begründung der Glaubhaftigkeit nach Teileinstellung für 12 von 22 Vergewaltigungsvorwürfen bei Aussagesituation „Eins gegen Eins“ verstößt gegen § 261 StPO
BGH: Außerhalb der Hauptverhandlung erlangtes Wissen des Richters über eine Zeugin aus einem „Parallelverfahren“ darf ohne förmliche Beweiserhebung nicht verwertet werden
Mindestens fünf Jahre Gefängnis: Bundesratsinitiative aus NRW will strengere Strafen bei K.-o.-Tropfen – Gesetzliche Änderungen bei „Gefährlichem Werkzeug“ nach BGH-Urteil (tagesspiegel.de)
Stolperschwelle in Lörrach verlegt: Zum Gedenken an deportierte Juden aus der Justizvollzugsanstalt (Oberbadische – verlagshaus-jaumann.de)
BGH: Prozesskostenhilfe für Revision der Nebenklage erfordert wegen des neuen Rechtszuges neuen Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse, § 404 Abs. 5 StPO i. V. m. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO
BGH: Die einmalige formrichtige Anordnung audiovisueller Vernehmung der Nebenklägerin nach § 247a Abs. 1 S.1 StPO entfaltet auch für nachfolgende „Videovernehmungen“ Wirkung, selbst wenn die Zeugin zwischenzeitlich „entlassen“ wurde
BGH: Bei Aussagesituation „Eins gegen Eins“ ist für plausible Konsistenzanalyse alle Aussagen der vergewaltigten Nebenklägerin über denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu vergleichen
BGH: Formverstoß gegen § 32d StPO führt auch bei Zulassungsbeschluss des Landgerichts zu unwirksamer Revisionsanschlusserklärung – Nebenklägerin muss ihre Kosten selbst tragen
Saarländisches Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe KARO feiert 10. Geburtstag (saarland.de)